Colloquium G/Sk
Colloquium Geschichte/Sozialkunde
Erläuterungen
1. Der Prüfling streicht 2 Kurshalbjahre, jeweils eines aus der Jahrgangsstufe 11 und eines aus der Jahrgangsstufe 12.
2. Die gestrichenen Halbjahre müssen analog sein; werden z.B. in Geschichte die Ausbildungsabschnitte 11/1 und 12/1 ausgeschlossen, so müssen in Sozialkunde auch die Ausbildungsabschnitte 11/1 und 12/1 ausgeschlossen werden.
3. Bei der Wahl des Referats für den 1. Prüfungsteil besteht die Wahlmöglichkeit zwischen 2 Varianten:
1. Prüfungsteil | 2. Prüfungsteil | |
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Variante A |
Referat (10 min) nur aus dem FachGeschichte sowie davon ausgehendes Gespräch (5 Minuten) Grundlage: ein vorher vom Schüler ausgewählter Themenbereich des zum Prüfungsschwerpunkt erklärten Ausbildungsabschnitts |
5 Minuten Fragen über Inhalte des anderen Ausbildungsabschnitts aus Geschichte 10 Minuten Fragen über die beiden analogen Ausbildungsabschnitte ausSozialkunde |
Variante B |
Referat (10 Minuten) schwerpunktmäßig aus dem Fach Sozialkunde mit fächerübergreifenden Bezügen zu Geschichte sowie davon ausgehendes Gespräch (5 Minuten) Zeitliches Verhältnis Sk zu G ca. 2 : 1; Grundlage: ein vorher vom Schüler ausgewählter fächerübergreifender Themenbereich des zum Prüfungsschwerpunkt erklärten Ausbildungsabschnitts |
15 Minuten Fragen nur aus Geschichte, nämlich aus dem für den 1. Prüfungsteil gewählten Ausbildungsabschnitt (soweit noch nicht geprüft) und dem anderen gewählten Geschichte - Ausbildungsabschnitt |
Die jeweilige Durchführungsvariante ergibt sich daraus, ob vom Schüler für den 1. Prüfungsschwerpunkt ein reines Geschichtsthema (Variante A) oder eine kombiniertes Thema G + Sk (Variante B) gewählt wird.